FLVW-Jugendwartin Lara Dietz ist davon überzeugt, dass den Athleten eine leistungssportlich attraktive Meisterschaft in einer möglichst sicheren Umgebung geboten wird. Voraussetzung ist, dass alle Beteiligten die Hygieneregeln beachten.
Nach Abwägung der verschiedenen Möglichkeiten hat die Kommission Wettkampforganisation im FLVW gemeinsam mit den Jugendvertretern und Beteiligung des Leistungssports festgelegt, dass die Altersklasse U20 nicht zur Austragung kommen.
Alternativ wäre ein Wegfall der U16 notwendig geworden. Aufgrund der Tatsache, dass es für die jüngeren Athleten im Jahr 2020 weniger Startmöglichleiten gab, haben sich die Verantwortlichen zu diesem Schritt entschieden.
Entstanden ist ein Meisterschaftsprogramm, das in diesem Jahr erstmals ohne Normen auskommt. In den Läufen gibt es eine maximale Teilnehmerzahl von 24, 16 bzw. zwölf Athletinnen und Athleten. Vorläufe und Zwischenläufe wird es nicht geben. In den technischen Disziplinen liegt die Teilnehmergrenze bei zwölf. Diese Zahlen wurden in der Vergangenheit in vielen Disziplinen oft nicht erreicht. Staffelwettbewerbe kommen nicht zur Austragung. Und Doppelmeldungen in den Mittelstrecken über 800 Meter und 1.500 Meter sind untersagt. Hier müssen sich die Athletinnen und Athleten entscheiden.
Die Anfangshöhen im Hoch- und Stabhochsprung stellen einen Leistungsstandard dar, der nicht unterboten werden kann. Ebenfalls ist eine Meldung im Dreisprung nicht sinnvoll, wenn beim kürzesten möglichen Balkenabstand die Sandgrube nicht erreicht wird.
Bei der Meldung ist die Angabe einer Meldeleistung notwendig. Diese muss bei einem angemeldeten, bestenlistenfähigen Wettkampf erreicht worden sein. Zeitraum für die Qualifikation ist die Freiluftsaison 2019 bis zum Meldeschluss. Auch Hallenleistungen aus der Saison 2020 werden in gleichen Wettkämpfen anerkannt. Grundlage für die Zulassung ist dann das Meldeergebnis zum Meldeschluss. Sportlich fair wäre es, dass Athleten, die nicht teilnehmen können, die aber gemeldet und zugelassen wurden, rechtzeitig abgemeldet werden, sodass die nachfolgenden Athleten dann nachrücken können. Ein Abgleich der Meldeleistung erfolgt mit der neuen Online-FLVW-Bestenliste sowie der verfügbaren Datenbestände in den Athletenprofilen im Onlinesystem LADV und der gedruckten westfälischen Bestenliste 2019. Sollten sich Athleten auf Leistungen berufen, die in den genannten Systemen nicht gefunden werden können, so sind die Vereine gebeten, die Leistung direkt mit einer Ergebnisliste oder einer Leistungsbestätigung nachzuweisen – gerichtet an die Leichtathletik-Geschäftsstelle des FLVW.
Der örtliche Ausrichter, der TSV Hagen 1860, freut sich darüber, dass diese Meisterschaften stattfinden können. Zur Stunde steht allerdings die Genehmigung der Stadt noch aus. Susanne Schardt vom TSV Hagen 1860 kann den Teilnehmern und Betreuern trotz der strengen Corona-Bedingungen ein Catering anbieten, sodass die Versorgung sichergestellt ist.
Zutrittsregelung zum Ischelandstadion
Zutritt zum Ischelandstadion haben nur die Athletinnen, Athleten, Trainerinnen, Trainer sowie die am Wettkampfbeteiligten Kampfrichter und Mitarbeiter. Zuschauer sind keine zugelassen. Darüber hinaus kann jeder Verein ein oder zwei Betreuer mitbringen. Rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung werden noch Informationen im Internet veröffentlicht.
Das werden die Verhaltens- und Hygieneregeln sein. Ebenso erfolgt die Veröffentlichung der Vorlage zur Technischen Besprechung. Im Rahmen einer Technischen Besprechung werden bei Meisterschaften alle Wettkampfregularien festgelegt, die für diese Veranstaltung gelten. Das reicht normalerweise von der Festlegung des Aushangs, über Stellplatzfristen bis hin zum Weiterkommen aus Vor- und Zwischenläufen und zum Ablauf der Siegerehrung.
Der Vertreter der Kommission Jugend im FLVW, Wolfgang Rummeld, betont, dass es auch bei einem transparenten Meldeverfahren und der nachfolgenden Zulassung Fälle geben kann, die als nicht gerecht empfunden werden können. Es werde die ein oder andere Meldung zur Meisterschaft geben, die man in den Vorjahren zusätzlich zugelassen hätte. Das Meldeergebnis werde zeigen, ob Anträge auf Sonderzulassung Erfolg haben können. Das wird sicher nicht der Fall bei den Mädchen über die 100-Meter-Sprintstrecke in den Altersklassen W14 und W15 sein, bei denen im Vorjahr 103 Athletinnen gemeldet wurden. In diesem Jahr werden in beiden Klassen jeweils maximal 24 Athletinnen zugelassen.
Der Zeitplan folgt in den kommenden Tagen.
Meldeschluss ist der 31. August 2020