Vorverkauf für Frauen-Länderspiel in Bielefeld gestartet

Das erste Heimländerspiel des Jahres 2022 für die deutsche Frauen-Nationalmannschaft steht an. In der WM-Qualifikation trifft die DFB-Auswahl am Samstag, 9. April (ab 16:10 Uhr, live in der ARD), in der Bielefelder SchücoArena auf Portugal. Eintrittskarten für das Topspiel auf dem Weg zur WM 2023 in Australien und Neuseeland sind im Vorverkauf im DFB-Ticketshop erhältlich.

Bundestrainerin Martin Voss-Tecklenburg sagt: "Wir spielen gegen den stärksten Gegner in unserer WM-Qualifikationsgruppe. Umso mehr brauchen wir die Unterstützung der Zuschauer*innen. Bielefeld hat sich schon in der Vergangenheit als starker Standort mit einer tollen Atmosphäre ausgezeichnet. Wir freuen uns sehr, dass wir endlich wieder Fans im Stadion dabeihaben dürfen. Das wird unser Spiel beflügeln."

Tickets ab 8 Euro pro Person

Sitzplatzkarten der Kategorie 1 sind für 25 Euro (ermäßigt 20 Euro) und in der Kategorie 2 für 20 Euro (ermäßigt 15 Euro) erhältlich. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zahlen für die beiden Kategorien jeweils 8 Euro. Gruppentickets ab zehn Personen kosten ebenfalls 8 Euro pro Person und sind für alle Gruppen ebenfalls im Ticketportal buchbar.

Die deutsche Frauen-Nationalmannschaft führt die WM-Qualifikationsgruppe H mit 18 Punkten nach sechs Spielen an. Tabellenzweiter ist mit 13 Punkten Portugal, dicht gefolgt von der Auswahl aus Serbien (12 Punkte), auf die die DFB-Frauen vier Tage nach der Partie gegen Portugal am 12. April (ab 16 Uhr) in Stara Pazova treffen.

Hygiene- und Verhaltensregeln

Für alle Zuschauer*innen gilt die Pflicht eines 2G-Plus-Nachweises: Zugelassen sind Personen, die geimpft oder genesen und gleichzeitig getestet oder geboostert sind. Ein Schnelltest darf maximal 24 Stunden, ein PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein. Personen, die geboostert sind, sind von der Testpflicht befreit. Im gesamten Stadion gilt durchgehende Maskenpflicht (medizinische oder FFP2) auch am Sitzplatz - die Maske darf nur zum Verzehr von Speisen und Getränken abgesetzt werden.

Ausgenommen von der 2G-Plus-Regelung sind Schüler*innen (mit gültigen Schülerausweis) bis einschließlich 17 Jahren sowie nicht impffähige Personen mit ärztlichem Attest, die einen negativen Schnelltest (ebenfalls nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (ebenfalls nicht älter als 48 Stunden) vorzeigen können. Volljährige Schüler*innen gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen, müssen jedoch geimpft oder genesen sein.