Eine Sperre von zwei Jahren und einem Monat (bis 23. September 2021) sowie eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro für den verschuldeten Spielabbruch unter Mithaftung des Vereins lautete das Urteil gegen den Fußballer, der mittlerweile vom Verein suspendiert wurde und der Verhandlung fernblieb.
„Unsere Haltung ist ganz klar: Null Toleranz gegenüber Gewalttätern auf dem Fußballplatz. Das Urteil des Kreissportgerichts hat hoffentlich Signalwirkung für Vereine und Spieler“, sagt Gundolf Walaschewski, der nach wie vor fassungslos über das Verhalten des Täters ist. „Die Verhandlung wäre auch eine Chance gewesen, öffentlich Reue zu zeigen und sich zu entschuldigen. Für mein Gerechtigkeitsverständnis wäre die Tür zu einem Fußballplatz für diesen Menschen ein für alle Mal zu gewesen“, so der FLVW-Präsident weiter.
Das Strafmaß für derartige Fälle liegt zwischen sechs Monaten (im minderschweren Fall) und bis zu acht Jahren in besonders schwerwiegenden Fällen. Der Schiedsrichter, der bei dem Angriff eine Schädelprellung und ein Schleudertrauma davon trug und nach wie vor unter den Folgen leidet, hätte sich laut des Internetportals der Lüdenscheider Nachrichten eine lebenslängliche Sperre gewünscht. Auch der Kreisvorsitzende Klaus Scharf sowie Christian Liedtke, Vorsitzender des Kreis-Schiedsrichter-Ausschusses, hätten höhere Strafen erwartet.