Für Sport im Freien gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr. Sporttreiben drinnen unterliegt einheitlich weiterhin der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
- Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
- Für Trainer*innen und Übungsleiter*innen gelten weiter die 3G-Regelungen
Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport. LSB NRW und Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) empfehlen unverändert, sich impfen zu lassen. Weiterhin fordern sind alle Sporttreibenden und Sportvereine aufgefordert, nach wie vor umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.
Zuschauer*innen-Regelungen: Grundsätzlich 3G
Bis 1.000 Personen (drinnen)
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
- Maskenpflicht! Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Beschränkung auf 2G+ (Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben)
Bis 1.000 Personen (draußen)
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
- Keine Maskenpflicht
Über 1.000 Personen (drinnen)
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
- Maskenpflicht! Ohne Ausnahme
Über 1.000 Personen (draußen):
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
- Keine Maskenpflicht!