Als Kandidaten für das Amt des DFB-Präsidenten treten Bernd Neuendorf, Präsident des Fußball-Verbandes Mittelrhein, und Peter Peters, früherer DFL-Aufsichtsratsvorsitzender, an. Neben personellen Fragen entscheidet das höchste Gremium des Deutschen Fußball-Bundes auch über wichtige Änderungsanträge der DFB-Satzung. DFB-TV überträgt den Bundestag ab 10 Uhr.
Was ist der DFB-Bundestag eigentlich? Wie setzt er sich zusammen? Was ist in Bezug auf die Wahlen und Abstimmungen zu beachten? Die wichtigsten Informationen fassen wir im FAQ zusammen.
Was ist der DFB-Bundestag? Wie setzt er sich zusammen?
Der DFB-Bundestag ist als satzungsgebende Versammlung des mehr als 7,1 Millionen Mitglieder starken Verbandes das höchste Gremium des DFB, quasi das deutsche Fußball-Parlament. Er setzt sich aktuell zusammen aus 262 stimmberechtigten Delegierten, zu denen die Mitglieder des DFB-Präsidiums und des DFB-Vorstands ebenso gehören wie die Delegierten der Landes- und Regionalverbände sowie der Deutschen Fußball-Liga (DFL).
Der ordentliche DFB-Bundestag fand zunächst jährlich, seit 1975 im Zwei-Jahres-Rhythmus und seit 1983 alle drei Jahre statt. Dabei wählt er auch Präsidium und Vorstand. Die Zusammensetzung des Bundestags, die Bestimmungen über das Stimmrecht und die Zahl der Delegierten ergeben sich aus den §§ 21 bis 23 der DFB-Satzung.
Warum ist der Bundestag von Frankfurt nach Bonn verlegt worden?
Aufgrund der pandemischen Lage und der unterschiedlichen Corona-Schutzverordnungen der Länder bot zum letztmöglichen Einberufungszeitpunkt das Land Nordrhein-Westfalen die geeignetsten Voraussetzungen zur Durchführung einer Präsenzveranstaltung der erforderlichen Größenordnung. Die Wahl fiel auf das World Conference Center in Bonn, da es unter pandemischen sowie unter logistischen, infrastrukturellen und finanziellen Aspekten die beste Alternative im Vergleich zu weiteren Veranstaltungsstätten darstellt. Die Entscheidung wurde am 26. Januar 2022 einstimmig in einer Außerordentlichen Präsidiumssitzung getroffen.
Die Veranstaltung findet unter Beachtung der Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Diese ermöglicht eine Umsetzung der 3G-Regelung.
Warum findet der DFB-Bundestag trotz der Corona-Pandemie in Präsenz statt?
Der DFB-Bundestag ist eine für den Verband sehr wichtige und richtungsweisende Veranstaltung, die grundsätzlich nur alle drei Jahre stattfindet. Die Komplexität der Veranstaltung sowie der Themenstellungen spricht gegen eine digitale Durchführung. Eine funktionale, sachgerechte Sitzungsleitung und Behandlung der Themen macht nach einhelliger Einschätzung des DFB-Präsidiums eine Präsenzveranstaltung zwingend nötig. Zudem soll auch aufgrund rechtlicher Aspekte niemand ausgeschlossen werden. Es werden in diesem Rahmen alle Maßnahmen getroffen, dass die Veranstaltung trotz der pandemischen Lage so sicher wie möglich abläuft. Der DFB ist hierzu in engem Austausch mit den zuständigen Behörden.
Wie sieht das Hygienekonzept des DFB-Bundestages aus?
Zum DFB-Bundestag haben geimpfte, genesene und getestete Personen Zugang. Getestete Personen im Sinne der Verordnung sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests (maximal 24 Stunden zurückliegend) oder eines PCR-Tests (maximal 48 Stunden zurückliegend) verfügen. Allen weiteren Teilnehmer*innen wird empfohlen, vor Anreise zum DFB-Bundestag einen Antigen-Schnelltest durchzuführen. Der DFB orientiert sich am Hygienekonzept des Veranstaltungsortes. Der vom DFB eingesetzte Hygiene-Officer Prof. Werner Krutsch (u.a. Mitglied der Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb des DFB und der DFL) überwacht die korrekte Umsetzung und steht im direkten Kontakt zum Gesundheitsamt Bonn.
Wie gestaltet sich die Tagesordnung des 44. Ordentlichen DFB-Bundestages?
Die Tagesordnung ist durch die DFB-Satzung vorgegeben (vgl. § 25 DFB-Satzung). Zu Beginn erfolgt die Feststellung der Stimmberechtigten sowie die Bestimmung der Wahlprüfungskommission und eines Wahlleiters. Der Bestätigung der Protokolle vom Ordentlichen Bundestag 2019 und virtuellen Außerordentlichen DFB-Bundestag 2020 sowie den Ehrungen folgen die Berichte des Präsidiums, der Rechtsorgane, Ausschüsse, der Ethik-Kommission und des Prüfungsausschusses. Anschließend sind vorgesehen: Genehmigung des mittelfristigen Finanzplans für die nächsten drei Kalenderjahre, Entlastung des Präsidiums und des Vorstands, Anträge auf Satzungsänderungen (soweit sie Neuwahlen betreffen). Danach kommt es zur Wahl des neuen DFB-Präsidenten. Des Weiteren werden gewählt oder bestätigt: Präsidium und Vorstand, Rechtsorgane, Ethik-Kommission, Prüfungsausschuss sowie Vergütungs- und Beratungsausschuss. Abschließend befindet der DFB-Bundestag über die vorliegenden Anträge zur Satzung und den Ordnungen des DFB.
Wie lange dauert der DFB-Bundestag?
Die Plenarsitzung des DFB-Bundestags am Freitag, 11. März, beginnt um 10:15 Uhr. Um wie viel Uhr sie endet, ist noch offen.
Wen wählt der DFB-Bundestag?
Gemäß § 24 der DFB-Satzung obliegt dem DFB-Bundestag insbesondere die Wahl des DFB-Präsidiums (inklusive Präsident) und des DFB-Vorstandes sowie die Bestätigung von Präsidiums- und Vorstandsmitgliedern aufgrund besonderer Vorschriften. Hinzu kommen die Wahl der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden und der anderen Mitglieder der Rechtsorgane, soweit sie nicht vom Präsidium zu berufen sind, sowie die Wahl der Mitglieder des Prüfungsausschusses, der Ethik-Kommission sowie des Vergütungs- und Beratungsausschusses.
Welche Positionen sind zu besetzen?
Neu gewählt werden beim DFB-Bundestag 2022 neben dem DFB-Präsidenten unter anderem der Schatzmeister und der 1. Vizepräsident Amateure.
Wer kann Kandidat*innen für das DFB-Präsidentschaftsamt vorschlagen?
Laut § 27 der DFB-Satzung können Anträge zum Bundestag und Nominierungen nur von den Organen des DFB, seinen Ausschüssen und den ordentlichen Mitgliedern (Regional- und Landesverbände sowie die DFL) eingebracht werden. Vorschläge für die Wahl des Präsidenten und des Schatzmeisters sind spätestens vier Wochen vor dem Bundestag bei der DFB-Zentralverwaltung einzureichen und den Mitgliedern nach dieser Frist sofort bekannt zu geben. Wird zu einem Ordentlichen Bundestag bis zum Ablauf der beschriebenen Frist kein Vorschlag eingereicht, sind Wahlvorschläge bis zur Wahl des betreffenden Amtes zulässig (§ 20 Satzung).
Wer sind die Präsidentschaftskandidaten?
Nominiert sind Bernd Neuendorf und Peter Peters. Neuendorf (60) ist aktuell Präsident des Fußball-Verbandes Mittelrhein. Peter Peters (59) ist Mitglied im FIFA Council, war bis vor kurzem 1. Vizepräsident des DFB und Vorsitzender des DFL-Aufsichtsrats.
Welche Positionen übernimmt der neue DFB-Präsident durch sein Amt?
Der DFB-Präsident ist Mitglied im Präsidium und Vorstand des DFB e.V. Er ist Mitglied im Präsidialausschuss bzw. dem gesetzlichen Vorstand des DFB. Als DFB-Präsident leitet er auch die Gesellschafterversammlung der DFB GmbH und Co. KG. Darüber hinaus ist der Präsident Gesellschaftsvertreter des DFB in der DFB Reisebüro GmbH und Mitglied der Gesellschafterversammlung der DFB EURO GmbH.
Wird der neue Präsident auch die internationale Vertretung des DFB übernehmen?
Der Präsident ist oberster Repräsentant des DFB, aber laut Satzung nicht automatisch für die Vertretung des DFB und des deutschen Fußballs in den bedeutendsten internationalen Gremien zuständig. Kandidat*innen für die Wahlen zum Exekutivkomitee der UEFA und zum Rat der FIFA werden vom DFB-Präsidium nominiert. Die Wahlen der internationalen Verbände sind Personenwahlen und werden von den Amtsinhaber*innen für die Dauer der Wahlperiode besetzt, nicht vom Verband, dem sie angehören. Die UEFA schreibt in ihrer Satzung vor, dass die Mitglieder des Exekutivkomitees als Voraussetzung für eine Wahl eine aktive Funktion in ihrem Nationalverband ausüben.
Die deutschen Vertreter in den internationalen Gremien sind aktuell Dr. Rainer Koch (UEFA-Exekutivkomitee) und Peter Peters (FIFA Council).
Was ist in Bezug auf die weiteren Nominierungen zu beachten?
Laut § 27 der DFB-Satzung können - wie oben beschrieben – Nominierungen zum Bundestag nur von den Organen des DFB, seinen Ausschüssen und den ordentlichen Mitgliedern (Regional- und Landesverbände sowie die DFL) eingebracht werden. Außer beim Präsidenten und dem Schatzmeister gibt es jedoch keine Frist für Personalvorschläge. Einige Ämter sind an bestimmte Funktionen in den Mitgliedsverbänden gebunden oder wurden bereits vom DFB-Bundesjugendtag gewählt. Diese Personen werden vom Bundestag nur noch bestätigt. Die Mitglieder der Ausschüsse werden vom DFB-Präsidium nach dem DFB-Bundestag berufen. Der Kandidat für den 1. Vizepräsident Amateure wird von der Konferenz der Landes- und Regionalverbandspräsidenten vorgeschlagen.
Welche Fristen gelten in Bezug auf Nominierungen und Anträge für den DFB-Bundestag?
Grundsätzlich sind Anträge spätestens acht Wochen vor dem DFB-Bundestag einzureichen. Zu einem späteren Zeitpunkt sind nur noch Abänderungs- und Ergänzungsanträge sowie Dringlichkeitsanträge zulässig (vgl. § 27 DFB-Satzung). Vorschläge für die Wahl des Präsidenten und des Schatzmeisters sind spätestens vier Wochen vor dem Bundestag einzureichen.
Wer darf gewählt werden?
§ 19 Nr. 5 DFB-Satzung besagt: In die Organe, Rechtsorgane, den Prüfungsausschuss und die Ausschüsse des DFB können nur Personen gewählt oder berufen werden, die Mitglieder von Vereinen der Mitgliedsverbände sind. Sie dürfen dabei weder in Mitgliedsverbänden noch deren Vereinen eine hauptamtliche berufliche Tätigkeit ausüben, soweit die Satzung keine Ausnahmen zulässt. Für die Mitglieder der Ethik-Kommission sowie für die Ethik-Beisitzer in den Rechtsorganen gilt dies mit der Maßgabe, dass sie nicht Mitglied in einem Mitgliedsverband des DFB angeschlossenen Verein sein müssen.
Gemäß § 47 DFB-Satzung werden die Vorsitzenden der Ausschüsse vom DFB-Bundestag gewählt, mit Ausnahme des Jugendausschusses. Dessen Vorsitzender wird vom Bundesjugendtag gewählt und vom Bundestag bestätigt. 2022 ist dies Holger Bellinghoff (Westfalen). Die weiteren Mitglieder werden vom DFB-Präsidium im Benehmen mit den Regional- und Landesverbänden sowie den jeweiligen Ausschussvorsitzenden berufen.
Gibt es eine Altersgrenze?
Ja. Die Wahl, Neuwahl, Berufung oder Bestätigung für ein Amt im Präsidium, im Vorstand, in den Rechtsorganen, im Prüfungsausschuss oder in den Ausschüssen des DFB ist nur bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres möglich (vgl. §19 Nr. 8 DFB-Satzung).
Wie laufen die Wahlen und Abstimmungen ab? Welche Mehrheiten sind nötig?
Dies ist in § 26 der DFB-Satzung (Abstimmungsregelungen und Wahlen) geregelt.
Für Abstimmungen gilt:
- Zur wirksamen Beschlussfassung genügt die einfache Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Abstimmungen sind grundsätzlich offen. Eine namentliche oder geheime Abstimmung findet statt, wenn sie von der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder verlangt wird.
- Satzungsänderungen, Ordnungsänderungen, die die Interessen der DFL Deutsche Fußball Liga betreffen, und die Festsetzung von Umlagen gemäß §§ 18 Abs. 2 und 24 Nr. 2. e) bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
- Bestehen Zweifel darüber, ob ein Antrag nach Ziffer 2 einer qualifizierten Mehrheit bedarf, so entscheidet hierüber das Bundesgericht sofort.
Für Wahlen gilt:
- Die Wahlen auf dem Bundestag sind grundsätzlich geheim. Liegt nur ein Vorschlag vor, so kann die Wahl durch Zuruf oder offene Abstimmung erfolgen. Bei mehreren Vorschlägen ist diejenige Person gewählt, welche die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.
- Stehen mehr als zwei Kandidat*innen zur Wahl, gilt: Hat im ersten Wahlgang keiner der Vorgeschlagenen die absolute Mehrheit erlangt, so erfolgt im nächsten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Vorgeschlagenen, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Haben mehrere Vorgeschlagene gleich viele Stimmen und mehr als die übrigen Vorgeschlagenen erhalten, so erfolgt die Stichwahl zwischen ihnen. Bei einer Stichwahl entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit wird die Wahl wiederholt.
Was ist bei den Ausschüssen zu beachten?
Gemäß § 47 DFB-Satzung werden die Vorsitzenden der Ausschüsse vom DFB-Bundestag gewählt, mit Ausnahme des Jugendausschusses. Dessen Vorsitzender wird vom DFB-Bundesjugendtag gewählt und vom Bundestag bestätigt. Die weiteren Mitglieder der Ausschüsse werden vom DFB-Präsidium im Benehmen mit den Regional- und Landesverbänden sowie den jeweiligen Ausschussvorsitzenden berufen. Die Berufung erfolgt nach Sachkompetenz für die dem Ausschuss übertragenen Aufgaben. Die Mitglieder des Kontrollausschusses sollen die Befähigung zum Richteramt oder für den gehobenen Polizeidienst haben.
Die DFL Deutsche Fußball Liga ist berechtigt, für jeden Ausschuss bis zu zwei Mitglieder (für den Kontrollausschuss bis zu drei Mitglieder) vorzuschlagen, die vom DFB-Präsidium berufen werden. Zur Berufung in den Kontrollausschuss dürfen seitens der DFL nur Personen vorgeschlagen werden, die nicht in Organen der DFL oder ihrer Mitglieder tätig sind.
Wie wird der/die Generalsekretär*in ernannt?
Der/die Generalsekretär*in leitet die DFB-Zentralverwaltung und nimmt das höchste Hauptamt im Deutschen Fußball-Bund ein. Bisher wurde der/die Generalsekretär*in vom DFB-Bundestag berufen. Für den DFB-Bundestag am 11. März liegt der Antrag vor, dass der/die Generalsekretär*in künftig vom DFB-Präsidium auf Vorschlag des DFB-Präsidenten berufen wird. Dies soll eine engere und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem höchsten Ehrenamt und Hauptamt im DFB fördern.
Über welche Anträge wird beim Bundestag abgestimmt?
Alle bislang eingereichten Anträge zum DFB-Bundestag 2022 sind hier einsehbar.
Wer darf beim Bundestag reden?
Grundsätzlich dürfen alle auf dem Bundestag stimmberechtigten Personen reden. Dies sind die Delegierten der Regional- und Landesverbände sowie der DFL Deutsche Fußball Liga und die stimmberechtigten Vorstandsmitglieder. Des Weiteren nehmen die Ehrenmitglieder des DFB, die Mitglieder der DFB-Rechtsorgane, des Prüfungsausschusses und der weiteren satzungsmäßigen Ausschüsse mit beratender Stimme am DFB-Bundestag teil. Sie verfügen ebenfalls über ein Rederecht. Die Geschäftsordnung für den Bundestag und den Vorstand enthält konkrete Regelungen zur Ausübung des Rederechts (vgl. §4 der Geschäftsordnung).