„Ich möchte verhindern, dass es in unserem Verband zu ähnlichen positiven Dopingbefunden kommt. Um das zu erreichen, bitte ich eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen zu beachten“, sagt Norbert Schlepp. Der Anti-Doping-Beauftragte des FLVW richtet sich deshalb in einem Schreiben an alle westfälischen Mitgliedsvereine.
So sollten sich Sportler bei der Verschreibung von Medikamenten gezielt bei den behandelnden Ärzten rückversichern, dass entsprechende Inhaltsstoffe nicht auf der Dopingliste stehen. Sollten Medikamente ohne ärztliche Verordnung zu sich genommen werden, ist eine selbständige Prüfung, ob verbotene Wirkstoffe enthalten sind, notwendig. „Im Beipackzettel sind alle Wirkstoffe des Medikaments aufgeführt. Eine Auflistung der verbotenen Wirkstoffe ist ebenfalls in der ‚Informatorischen WADA-Verbotsliste 2016‘ auf der Homepage der Nationalen Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA) verfügbar“, sagt Schlepp.
Zudem verweist der Anti-Doping-Beauftragte auf die Medikamenten-Datenbank NADAmed, die sowohl im Internet abrufbar als auch als App verfügbar ist.
Das komplette Hinweis-Schreiben von Norbert Schlepp können Sie im rechten Seitenrand als PDF-Datei herunterladen.