Amtsgericht verhängt empfindliche Strafen nach Angriff auf Schiedsrichter

Das Amtsgericht Lemgo hat Ende Mai zwei Amateurfußballer nach einem Angriff auf einen Herforder Schiedsrichter zu harten Strafen verurteilt. Ein Spieler erhielt fünf Monate Haft auf Bewährung und muss zudem 3.600 Euro an eine Stiftung zahlen. Der andere Beschuldigte bekam eine Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro.

Die beiden Brüder (29 und 26 Jahre) hatten während eines Kreisligaspiels den Schiedsrichter beleidigt und anschließend zu Boden gestoßen. Auf einem Handyvideo ist der Angriff auf den Unparteiischen deutlich zu erkennen, der bei dem körperlichen Übergriff schwer an der Schulter verletzt wurde. Dieser erstattete Strafanzeige, die nun in Lemgo verhandelt wurde.

Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Lemgo fand auch der Richter deutliche Worte: "Schiedsrichter müssen geschützt werden.“ Er hatte sogar Haftstrafen ohne Bewährung in Erwägung gezogen, sah nach den Geständnissen der Spieler aber davon ab. Der Richter ging mit seinem Urteil deutlich über das geforderte Strafmaß hinaus, da er bewusst ein Zeichen gegen Gewalt gegen Ehrenamtliche – in diesem Falle Schiedsrichter – setzen wollte, auch wenn der Vorfall selbst grundsätzlich "im unteren Bereich der Gewalt" anzusiedeln sei.

Westfälische Schiedsrichter begrüßen das Urteil ausdrücklich

„Das Vorgehen des Richters ist ein wichtiges Signal: Eine Körperverletzung ist nicht weniger schlimm, nur weil sie sich auf dem Fußballplatz – und nicht beispielsweise in einer Fußgängerzone – ereignet“, kommentierte die Kriminologin Dr. Thaya Vester, die als Sachverständige geladen war, das Urteil auf DFB.de. „Wer Gewalt gegen Schiedsrichter für normal hält, hat eine verschobene Wahrnehmung, die korrigiert werden muss.“

Diesen Standpunkt teilt auch Michael Liedtke, Vorsitzender des Verbands-Schiedsrichter-Ausschusses (VSA), der das Urteil begrüßte: „Gewalt gegen Schiedsrichter ist kein Kavaliersdelikt – das zeigt dieses Urteil sehr deutlich. Es zeigt jedoch auch, dass in einem Fall, in dem das Sportgericht eher harmlose Mindeststrafen gegen die Täter verhängt hat, das staatliche Gericht nicht nur deutliche Worte sondern auch empfindliche Strafen ausgesprochen hat.“