Aktuelle Hinweise FLVW-Mannschafts-Qualifikationsdurchgänge und -Finale 2018

Die Kommission Jugend (Leichtathletik) des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) möchte nachfolgend eine Reihe von Hinweisen zu den Mannschafts-Qualifikationsdurchgängen und den FLVW-Mannschaftsendkämpfen (22./23.09.2018 in Kreuztal) geben.

  • Qualifikationsdurchgänge und FLVW-Finale: In allen Altersklassen (betrifft die technischen Disziplinen) werden nur noch drei Versuche (nicht mehr vier) durchgeführt.
  • FLVW-Finale: Ab der Altersklasse U14 ist ein Startrecht bei Westfalenmeisterschaften zwingend erforderlich. Zu beachten ist: Das Startrecht muss bis zum Meldeschluss vorliegen. Ist dies nicht der Fall, ist die Athletin/der Athlet nicht startberechtigt und kann natürlich nicht im LAnet2 gemeldet werden.
  • FLVW-Finale: Der FLVW bittet die Vereine/LGs/StGs, alle Athletinnen oder Athleten einer Altersklasse im LAnet2 zu melden, denn eine Nachmeldung ist nicht möglich. Bei der U12 ist, wie auch in allen anderen Altersklassen, nur der Name und Jahrgang erforderlich, das heißt keine Angabe von Disziplinen bei der Meldung.
  • Qualifikationsdurchgänge und FLVW-Finale: Die Jahrgänge der Altersklasse U10 und jünger sind in der U12 nicht startberechtigt.
  • FLVW-Finale: Eine Athletin/ein Athlet darf nur an einem Tag in einer Mannschaft starten (Gruppe 2 oder 3). Bei zwei getrennten Tagen darf die Athletin/der Athlet in unterschiedlichen Mannschaften starten. Melden Sie diese im LAnet2 ggfls. in den unterschiedlichen Mannschaften.
  • FLVW-Finale: Es können am Veranstaltungstag mehr als zwei Staffeln gemeldet werden (bitte im Wettkampfbüro melden).
  • FLVW-Finale: Der Zeitplan wird an den jeweiligen Veranstaltungstagen nicht geändert.
  • FLVW-Finale: Die Ausschreibung finden Sie im Link rechts neben diesem Text.
  • FLVW-Finale: Mannschaften, die auf eine Teilnahme am Endkampf verzichten, melden dieses umgehend der Geschäftsstelle (Abteilung Leichtathletik des FLVW).