Damit trägt der FLVW auch den einschlägigen Bestimmungen der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) Rechnung und sorgt für Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung. Startpassanträge müssen wie bisher von den Vereinen beim Verband gestellt werden, die Originale mit den Originalunterschriften verbleiben bei den Vereinen.