Wiederfreigabe des Spielbetriebs: Auswirkung auf Spielberechtigungen

Auf Grundlage der am 15.06.2020 in Kraft getretenen neuen Fassung der Coronaschutzverordnung sind seit diesem Zeitpunkt unter Beachtung der in der Verordnung genannten Vorgaben Fußballspiele im Freien wieder möglich (u.a. nicht mehr als 30 Personen, nicht mehr als 100 Zuschauer, Rückverfolgbarkeit, Hygienekonzept).

Diese Verfügungslage hat auch Auswirkungen auf die Erteilung der Spielberechtigung für Senioreninnen und Senioren durch die WDFV-Passstelle.

Der WDFV-Beirat hatte im schriftlichen Umlaufverfahren die Regelung des § 22 Nr. 9 SpO/WDFV (veröffentlicht in der WDFV AM Nr. 10 vom 06.05.2020), die vom außerordentlichen Verbandstag am 20.06.2020 bestätigt worden ist, wie folgt ergänzt:

„Für die Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 gilt:
Der Zeitraum zwischen dem ersten aufgrund der Covid-19-Pandemie abgesetzten Spiel und der Wiederfreigabe des Spielbetriebs wird bei der Berechnung des 6-Monats-Zeitraums nach vorstehendem Absatz nicht berücksichtigt“

Die Wiederfreigabe des Spielbetriebs zum 15.06.2020 hat zur Folge, dass ab diesem Zeitpunkt die 6-Monats-Frist des § 22 Nr. 9 SpO/WDFV wieder weiter zu laufen beginnt (ausgesetzt seit dem 13.03.2020) und von der Passstelle bei Erteilung der Spielberechtigung für Senioreninnen  und Senioren entsprechend berücksichtigt wird.