Die „Soforthilfe Sport“ können alle notleidenden Sportvereine sowie die Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen über das Förderportal des Landessportbundes online beantragen. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.
Bislang wurden aus dem 2020 gestarteten Programm gut dreizehn Millionen Euro ausgezahlt. Mit den Hilfen konnten 858 Sportvereine vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt werden.
Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, sagt: „Die aktuelle Coronaschutzverordnung gibt den Sportvereinen zusätzliche Möglichkeiten, ihre Sportangebote auszuweiten. Ich wünsche mir, dass nun wieder mehr Menschen ihren Weg zurück in die Sportvereine finden. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass aufgrund der Pandemie weiterhin Sportvereine in existenzielle Not geraten. Diese Notlagen fangen wir durch die ‚Soforthilfe Sport‘ auf.“
Der Beantragungszeitraum für die laufende Förderphase endet am 15. September 2021. Die nun anschließende Förderphase ist bis zum 31. Dezember 2021 geplant. Vereine, die bereits eine Soforthilfe erhalten haben, sind nicht von weiteren Förderungen ausgeschlossen.
Weiterführende Informationen zur Beantragung werden in Kürze hier auf der Seite des LSB NRW veröffentlicht.