Im Ahorn-Sportpark Paderborn sind derzeit maximal 400 Personen zugelassen. Diese Kapazitätsgrenze gilt gleichermaßen für alle Athlet*innen sowie Betreuer*innen, Mitarbeiter*innen und weitere Helfer*innen. Um dieser Anordnung gerecht werden zu können, hat sich die Kommission Wettkampforganisation nach vielen Gesprächen dazu entschieden, die Qualifikationsregelungen anzupassen und damit nur Athlet*innen mit einer entsprechen A- oder B-Norm zuzulassen.
„Gern hätten wir auch weiteren Athlet*innen eine Startmöglichkeit geboten. Die derzeitigen Regelungen im Ahorn-Sportpark lassen jedoch kein anderes Vorgehen zu“, erklärt Aline Richter, Leiterin der Abteilung Leichtathletik.
Bereits mit der Anfang Februar aktualisierten Ausschreibung und den darin veränderten Regelungen zur Qualifikation wurde dieses Vorgehen seitens des FLVW bekanntgegeben und in der Vorbereitung auf das Meisterschaftswochenende entsprechend umgesetzt. Neben diesen Regelungen gelten zusätzliche Hygienemaßnahmen sowie ein Betreuerschlüssel. Aufgrund der o.g. Vorschriften wird es nur ein eingeschränktes Angebot an Verpflegung geben.
[UPDATE: 04.03.2022 13:15 Uhr]
Der Ahorn-Sportpark in Paderborn hat seine Zugangsregeln geändert und damit leicht gelockert. Für die Veranstaltung am Sonntag gilt nun die 2G-Regel für alle Personen über 12 Jahre. Geimpft zu sein oder genesen ist die Voraussetzung. Die Verpflichtung, einen zusätzlichen Test oder die Boosterimpfung nachzuweisen, entfällt. Die maximale Kapazität von 400 Personen in der Halle bleibt aber bestehen. Daher bleibt der Betreuer*-innen-Schlüssel bestehen, sowie der Ausschluss von Zuschauer*innen.