Der Leitende Landestrainer verweist auf ein Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30. März 2020, in dem klar festgelegt wird, dass diese Ausnahmeregelung nur für das Training von Kaderathletinnen und -athleten des Olympiakaders (OK) und des Perspektivkaders (PK) des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sowie der Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbandes an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten unter Vorgaben der Hygiene- und des Infektionsschutzes im Sinne der CoronaSchVO und der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts gilt.
Bei den Trainingsmaßnahmen darf es sich nur um sogenannte „eins zu eins“ -Situationen handeln. Es dürfen also nur zwei Personen gleichzeitig die Trainingsstätten nutzen. Winfried Vonstein weist darauf hin, dass die Nutzung der Trainingsstätten unbedingt dokumentiert werden muss. Zu den notwendigen Angaben zählen unter anderem die Namen der Teilnehmer, die Nutzungszeit und die Trainingsstätte.
Keine Ausnahmen
Durch das Schreiben des Ministeriums ist nach Feststellung von Vonstein der Begriff Leistungssportler, nämlich Athletinnen und des Athleten des Olympiakaders und Perspektivkaders, eindeutig definiert. Durch die zwingende Dokumentation wird sichergestellt, dass nicht andere Aktive als die aus den genannten Kadergruppen auf die Sportanlagen mit „eingeschleust“ werden. Daher musste der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) dem Olympiastützpunkt Westfalen und dem Bundesleistungsstützpunkt Bochum/Dortmund die OK- und PK-Athleten des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) laut aktueller Kaderliste vorlegen.
Die Vorgaben sind damit also klar: Alle weiteren Bundes- und Landeskader-Athletinnen und -Athleten sind durch diese Regelung nicht gemeint, genauso wenig wie die Aktiven, die den Landesleistungsstützpunkte angehören.
Vernunft aller ist wichtig
Winfried Vonstein appelliert an die Vernunft aller: „Wir müssen Euch bitten, Euch an die behördlichen Regelungen zu halten und nicht durch eigene Interpretationen der Verordnungen zu versuchen, diese zu umgehen. Auch wir als Verband sind daran gebunden und werden deshalb keine Bescheinigungen oder Erklärungen ausstellen, die Ausnahmeregelungen für einzelne Kader- oder Athletengruppen begründen sollen.“
Nachdem die World Athletics inzwischen diesjährige U20-Weltmeisterschaften zum terminierten Zeitpunkt abgesagt und auf unbestimmte Zeit verschoben hat, entfällt ein weiterer Grund für begründete Ausnahmen, zumal nach entsprechenden Hinweisen davon ausgegangen werden muss, dass der DLV nach der Absage der U20-WM auch die Deutschen Jugendmeisterschaften für die Klassen U20/U18 Ende Juli absagen oder zumindest verschieben wird.
Michael Huke hatte sich für die neue Regelung nicht nur in Bochum-Wattenscheid, sondern auch in Dortmund eingesetzt. „Damit können wir unter den vorgegebenen Bedingungen erst einmal leben. Unsere Anlage in Bochum-Wattenscheid ist mit Stadion, Wurfplatz und Halle groß genug, dass sich alle aus dem Weg gehen können", unterstreicht der Leistungssportmanager des TV Wattenscheid. Hürdensprinterin, Pamela Dutkiewicz, die sich riesig darüber freut, dass sie wieder unter normalen Bedingungen trainieren kann, versichert: „Die Vorgaben werden wir auf jeden Fall einhalten, denn inzwischen haben wir gelernt, genügend Abstand zu halten.“