Spielberechtigungen für Flüchtlinge: Das müssen Vereine beachten

Für Vereine, die Spielberechtigungen für Flüchtlinge beantragen wollen, hat der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) zur Vereinfachung die wichtigen Informationen bei der Beantragung zusammengestellt. Zudem weist der WDFV daraufhin, dass die Beantragung der Spielberechtigung für Flüchtlinge kostenfrei ist, für die Vereine werden durch den Verband keine Kosten erhoben.

Eine Spielberechtigung muss durch den betreffenden Verein bei der Passstelle des Regionalverbandes, in NRW der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) in Duisburg, beantragt werden. Bei den Spielberechtigungsanträgen von Flüchtlingen wird allerdings nicht darauf bestanden, alle für gewöhnlich notwendigen Unterlagen (die vielleicht auch gar nicht erbracht werden können) zu erhalten, sondern es werden die Vorgänge mit den Unterlagen bearbeitet, die vorgelegt werden können.

Es ist in diesem Zusammenhang wichtig, bei der Beantragung von Spielberechtigungen bei der Passstelle direkt darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Vorgang um einen Antrag für einen Flüchtling, bzw. Anträge für Flüchtlinge handelt. Damit wird unnötiger zeitlicher Verzug vermieden.

Weitere Informationen zu Wartefristen, Vorgaben für unbegleitete Flüchtlinge und die Hotline des WDFV zum Thema finden Sie hier.