Die "Soforthilfe Sport" können alle notleidenden Sportvereine ab heute (15. April) bis zum 15. Mai 2020 über das „Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen“ online beantragen. Schriftliche Anträge sind nicht möglich. Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über eine der LSB-Mitgliedsorganisationen (Sportbund oder Sportfachverband wie dem Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen) dem Landessportbund NRW angeschlossen sind.
Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.
Für die "Soforthilfe Sport" für Sportvereine in existenziellen Notlagen stehen 10 Millionen Euro in der Zeit vom 15. April bis 15. Mai 2020 zur Verfügung, die nach Eingang des Antrags bearbeitet und beschieden werden.
» Weitere Informationen auf der Homepage des LSB NRW
» Direkt zum Förderportal mit Antragsformular