Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt für die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstehende Unterdeckung eine Hilfe in Höhe von 60 Prozent des nachgewiesenen Förderbedarfs, höchstens jedoch 50.000 Euro. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Für die "Soforthilfe Sport" für Sportvereine und LSB-Mitgliedsorganisationen in existenziellen Notlagen stehen 10 Mio. Euro zur Verfügung, die nach Eingang des Antrags bearbeitet und beschieden werden.
Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über eine unserer Mitgliedsorganisationen (Sportbund oder Sportfachverband) dem Landessportbund NRW angeschlossen sind sowie die Mitgliedsorganisationen selber.
Antrage können ausschließlich online über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.