Schulministerium fördert außerschulische Maßnahmen und Ferienprogramme

Durch Schließungen und Distanzunterricht werden Ungleichheiten zwischen Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Unterstützungsstrukturen noch einmal verstärkt. Das Schulministerium reagiert darauf, indem es Angebote zur Schließung pandemiebedingter Lernlücken durch außerschulische Maßnahmen und Ferienprogramme fördert.

Hier kann sich auch der organisierte Sport als Bildungspartner unterstützend einbringen. Bis Ende Dezember 2020 können Fördermittel bei den Bezirksregierungen beantragt werden, um freiwillige außerschulische Bildungsangebote z. B. an Wochenenden durchzuführen. Antragsberechtigt sind hier u. a. Träger der freien Jugendhilfe, also auch die Jugendorganisationen und -abteilungen der Sportbünde, -verbände und -vereine.

Interessant für den organisierten Sport sind insbesondere die Fördermöglichkeiten von

  • a) Gruppenangeboten als Bildungs- und Erziehungsangebote für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10 (zum Beispiel Angebote zum sozialen, sprachlichen und motorischen Lernen sowie Betreuungs- und Freizeitangebote)
  • b) Gruppenangeboten zur individuellen fachlichen Förderung und Potenzialentwicklung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 13.

Ein Gruppenangebot umfasst 8 – 15 (a) bzw. 8 – 12 (b) Teilnehmer, findet an mindestens einem Tag mit sechs Zeitstunden statt und wird mit 500 (a) bzw. 470 (b) Euro pro Tag bezuschusst (es ist ein Eigenanteil an den Kosten von 20 Prozent zu erbringen).

Weitere Informationen, die entsprechenden Förderrichtlinien und die Antragsformulare sind zu finden auf der Homepage des Schulministeriums.