Sein Text im Wortlaut: „Anlässlich der Herbsttagung der Jugendvertreter im November 2020 wurde eine Arbeitsgruppe (AG) eingerichtet, bestehend aus: Lara Dietz, Janine Huber, Jan Hendrik Behring, Christian Breitbach, Tapio Linnemöller, Ingo Röschenkemper und Wolfgang Rummeld. Aufgabe der AG war es, für die FLVW-Nachwuchsmeisterschaften Normen beziehungsweise Mindestleistungen zu erarbeiten beziehungsweise zu überarbeiten.
Die AG beriet am 14. Januar 2021 im Rahmen einer Videokonferenz. Im Ergebnis waren sich die Mitglieder einig, dass einerseits der Charakter einer Meisterschaft erhalten bleiben muss, dass andererseits aber eine noch zu definierende Zahl von Teilnehmern in den verschiedenen Wettbewerben eine Startmöglichkeit erhält. Hausaufgabe für die AG-Mitglieder war es, sich Gedanken über die wünschenswerten Normen/Mindestleistungen zu machen. Dies ist auch geschehen. Dann hat die weitere Entwicklung in Sachen Corona die AG zunächst ausgebremst.
Festgestellt wurde unabhängig davon, dass Athleten nach dem Stand der jeweils aktuellen Bestenliste das Teilnahmerecht an einer Meisterschaften besitzen, es zum Teil aber nicht nutzen.
Für die Zulassung zu den U20-, U18- und U16-Meisterschaften am 11./12. September 2020 in Lage wurde dann im Sinne der vorläufigen Ergebnisse der AG verfahren, Regulative waren die Begrenzung der Teilnehmerzahlen in den einzelnen Wettbewerben sowie die vorgegebenen Anfangshöhen im Hoch- und Stabhochsprung und die zur Verfügung stehenden Balken im Dreisprung.
FLVW-Hallen-Meisterschaften 2022 werden an drei Tagen durchgeführt
Dieses Konzept kommt in modifizierter Form für die Hallenmeisterschaften 2022 in Dortmund zur Anwendung (Begrenzung der Teilnehmerzahlen und Mindestleistungen). Darüber hinaus werden die Titelträger an drei Wochenendtagen ermittelt. Am 22. Januar 2022: Sprint, 800 Meter, Dreisprung, Stabhochsprung U18, 4 x 200 Meter, 3 x 800 Meter und 3 x 1.000 Meter; am 23. Januar 2022: Hürdensprint, 400 Meter, 3.000 Meter, Weitsprung, Stabhochsprung Männer und Frauen und Kugelstoßen U18; am 30. Januar 2022: 200 Meter, 1.500 Meter, Hochsprung, Stabhochsprung U20, Kugelstoßen U20 sowie Männer und Frauen, 4 x 400 Meter und olympische Staffeln.
Begründung für diese Art des Vorgehens: Eine vermehrte Startmöglichkeit für die Athleten, kürzere Veranstaltungstage, weniger zeitlicher Aufwand und die geringere Anzahl von benötigten Kampfrichtern.
Der Vorschlag von Teilen der Wettkampforganisation, allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern in den Sprintwettbewerben zwei Startmöglichkeiten einzuräumen, wird von den Jugendvertretern nicht mitgetragen. Im Nachwuchsbereich erhalten 50 Prozent der Teilnehmenden des ersten Laufes eine weitere Startmöglichkeit. Die Finalläufe werden als gleichberechtigte Läufe behandelt.
Da die westfälischen U20-, U18- und U16-Meisterschaften vor den Sommerferien stattfinden - dies war mit dem Leistungssport bereits 2020 so vereinbart worden - wäre eine Durchführung der NRW-Meisterschaften in diesen Altersklassen erst nach den Sommerferien möglich. Dagegen wehrt sich der LV Nordrhein. Die Jugendvertreter stimmen für die vom FLVW bisher festgelegte Vorgehensweise. Gleichzeitig votieren sie für die Beibehaltung der bisherigen Altersklassenangebote, also keine Ausklammerung der U20, wie es in der Wettkampf-Kommission zwischenzeitlich einmal angedacht worden ist.
NRW-Meisterschaften nur noch unter bestimmten Bedingungen
Darüber hinaus wurden die Teilnehmer der Video-Konferenz darüber informiert, dass für die Zukunft angedacht wird, NRW-Meisterschaften generell nur noch dort anzubieten, wo die geringe Teilnehmerzahl Landesmeisterschaften nicht rechtfertigt (z. B. Team Senioren, Langstaffeln, Hindernis) oder deutsche Meisterschaften in diesen Wettbewerben und/oder Altersklassen nicht vorgesehen sind."