NRW-Soforthilfe 2020 kann wieder beantragt werden

Die Zahlung der NRW-Soforthilfe 2020 für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe, von denen auch Vereine aus dem Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) profitieren können, kann wieder beantragt werden. Das teilte das Wirtschaftsministerium (MWIDE) vergangene Woche mit. Nach ersten Hinweisen auf Fake-Webseiten, die in Suchergebnissen prominent platziert waren, hatte das MWIDE Strafanzeige wegen Betrugs erstattet.

[Update 15.04.]: Corona-Soforthilfe kann ab 17. April wieder gestellt werden [weiterlesen auf www.land.nrw]. Nachdem Betrüger Daten abgegriffen hatten, hat die Landesregierung Ende vergangener Woche vorübergehend Auszahlung und Antragstellung gestoppt [mehr auf FLVW.de].

Das LKA hatte daraufhin mit der Zentral- und Ansprechstelle für Cyberkriminalität die Ermittlungen aufgenommen und das Ministerium gestern Abend über erste Ergebnisse informiert. Demnach haben Betreiber mit gefälschten Antragsformularen Daten abgefischt und diese mutmaßlich für kriminelle Machenschaften genutzt. Daraufhin hatte das Land die Bezirksregierungen angewiesen, die weitere Auszahlung der Gelder auszusetzen. In den kommenden Tagen wird die Ermittlergruppe ihre Recherchen fortsetzen, um betrügerische Anträge zu identifizieren.

Die Antragstellung ist davon nicht berührt: Kleinunternehmer und Selbstständige können weiterhin die NRW-Soforthilfe beantragen. Cyberexperten von Wirtschaftsministerium und LKA raten erneut dringend, dafür ausschließlich die offizielle Internetseite zu nutzen: https://soforthilfe-corona.nrw.de. Offizielle Webseiten des Landes enden stets auf der Endung „.nrw“ oder „.nrw.de“.

Antragsteller, die auf Ihre Überweisung warten, werden um Verständnis und etwas Geduld gebeten. Das Ministerium wird zeitnah über die weitere Entwicklung informieren.