Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) hat auf seiner Homepage die Neuerungen der Coronaschutzverordnung vom 17. August in der ab dem 10. November 2021 gültigen Version zusammengefasst. Wichtigste Aktualisierung für den Sport: Im Innenbereich ist der Zugang auf Immunisierte (geimpft oder genesen) und Getestete beschränkt, wobei getestete Personen als solche gelten, die ein negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests vorweisen können.
» Die vollständige Zusammenfassung finden Sie auf der Homepage des LSB NRW.