Neue Corona-Schutzverordnung ab 15. Juni - weitere Lockerungen

Ab Montag, 15. Juni, treten Anpassungen der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVo) in Kraft. Diese beinhalten Lockerungen für den Sport in Nordrhein-Westfalen.

Demzufolge sind ab Montag, 15. Juni wieder erlaubt:

  • Kontaktsport im Freien mit bis zu 30 Personen
  • Kontaktsport mit bis zu zehn Personen drinnen
  • sportliche Wettbewerbe mit bis zu 30 Personen im Freien unter der Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte; zudem muss die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährleistet sein
  • Sportwettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport können unter Auflagen auch in Hallen wieder stattfinden

Die neue Fassung der Coronaschutz-Verordnung tritt am Montag, 15. Juni 2020, in Kraft und gilt vorerst bis zum 1. Juli 2020. Sie ist auf www.land.nrw abrufbar.

FLVW-Vizepräsident Amaterufußball Manfred Schnieders zu den neuen Entwicklungen: "Annähernd normales Training ist damit wieder möglich, wenn es die jeweilige Kommune erlaubt und die Voraussetzungen, wie zum Beispiel das Hygienschutzkonzept, erfüllt sind."

Der Fußballausschuss des WDFV trifft sich in der kommenden Woche, um den Spielbetrieb betreffende Entscheidungen zu diskutieren. Wie soll es zum Beispiel mit Pokal- oder Freundschaftsspielen weitergehen? Darüber wird im Anschluss umgehend informiert.