Die erstmalig vom FLVW eingesetzte öffentlich einsehbare Wechselbörse ist von den Vereinen und Nutzern sehr gut angenommen worden. In der kurzen Zeit seit der Veröffentlichung wurden rund 1.000 Zugriffe verzeichnet. Insgesamt sind 217 Anträge eingegangen.
Der FLVW freut sich darüber, dass sich 56 Athletinnen und Athleten dazu entschlossen haben, im kommenden Jahr neu für einen westfälischen Verein zu starten. Einige von ihnen hatten bereits früher ein Startrecht für Westfalen. Von den weiteren 161 durchgeführten Wechseln wurden 36 westfälischen Athletinnen und Athleten die Freigabe in andere Landesverbände erteilt.
In der Online-Wechselbörse sind alle Wechsel veröffentlicht, die komplett abgeschlossen sind. 23 Wechsel sind noch nicht abschließend bearbeitet, weil in einigen Fällen noch die Freigabe des abgebenden Vereines fehlt. Hier besteht aber für die Vereine kein Handlungsbedarf. Entsprechend der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) wird eine Freigabe durch den Landesverband erteilt, wenn der Freigabeanforderung nicht innerhalb von drei Wochen widersprochen wird.
Gute Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden
Erstmalig wurde den Vereinen die Online-Beantragung des Startrechts und der Wechsel über LAnet2 ermöglicht. Das hat die Bearbeitungszeit sehr beschleunigt. Die westfälische Leichtathletik-Geschäftsstelle hebt die gute Zusammenarbeit mit den Landesverbänden Nordrhein, Pfalz, Hessen und Sachsen hervor, die die Landesverbandsfreigaben mit dem FLVW elektronisch in beiden Richtungen über das Online-System Seltec LAnet2 ausgetauscht haben.
"Ganz herzlichen Dank an unsere Vereine, die die Wechselanträge für uns gut vorbereitet und bei Freigaben zügig reagiert haben", lobt der beim FLVW in der Geschäftsstelle zuständige Mitarbeiter Thilo Pohl.
Bei den Startrechtsgebühren gibt es für das Jahr 2017 eine Änderung. Für die jährliche Pflege des Startrechts berechnet der FLVW 0,80 Euro pro Startrecht – statt 0,53 Euro in den Vorjahren. Westfälische Vereine profitieren jedoch von der umgestellten Berechnungsart für die Startrechtsgebühren: Neuanträge und Wechselanträge werden preiswerter, da in dem unveränderten Preis von 5,00 Euro zukünftig die Umsatzsteuer in Höhe von 7% bereits enthalten ist.