Jugend-Bildungsreferent Christian Breitbach bittet bei der Vorbereitung für die Mannschafts-Endkämpfe folgende Regularien zu beachten:
- Der Qualifikationsdurchgang muss spätestens vier Wochen vor dem Durchgang angemeldet und genehmigt sein.
- Jeder Kreis oder Bezirk sollte nach Möglichkeit versuchen, einen Qualifikationsdurchgang anzubieten, um Reisewege kurz zu gestalten.
- Teilnahmemöglichkeiten bei den Qualifikationsdurchgängen: In den technischen Wettbewerben werden pro Mannschaft maximal vier Teilnehmer/-innen zugelassen – bei den Läufen ebenfalls maximal vier Teilnehmer/-innen je Mannschaft.
- Teilnahmemöglichkeiten beim FLVW-Endkampf: In den technischen Wettbewerben werden pro Mannschaft maximal drei Teilnehmer/-innen zugelassen – bei den Läufen maximal drei Teilnehmer/-innen je Mannschaft.
- Die FLVW-Ausschreibung 2021 erfolgt bis spätestens Ende Juni 2021.