Sportvereine, die in energieeffiziente Maßnahmen investieren, sparen nicht nur Energie, sondern auch eine Menge Geld. Das gibt Vereinen mehr Spielraum, in Sportgeräte und Materialien zu investieren und sich damit noch stärker auf ihre wesentliche Aufgabe zu konzentrieren. Für bisher beliebte Maßnahmen wie die Sanierung der Innenbeleuchtung von Sportstätten, die Beleuchtungstechnik an Flutlichtanlagen und der Tausch von raumlufttechnischen Anlagen können Sportstättenbetreiber auch weiterhin Anträge stellen.
Neu ist, dass die Förderung technologieneutral ausgelegt ist und klare Energieeffizienzanforderungen an die Anlagen stellt. Darüber hinaus werden über die Kommunalrichtlinie auch folgende Klimaschutzmaßnahmen gefördert: Radabstellanlagen, die Optimierung zentraler Warmwasserbereitungsanlagen, der Austausch nicht regelbarer Pumpen in Schwimmbädern, Gebäudeleittechnik mit dazugehöriger Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung. Damit auch kleine Sportvereine von der Förderung profitieren, können sich mehrere gleichartige Antragsteller zu einem gemeinsamen Antrag zusammenschließen. So haben es Sportvereine leichter, die Mindestzuwendung zu erreichen.
Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. März und vom 1. Juli bis zum 30. September gestellt werden. Zu Fragen zur Kommunalrichtlinie oder zu anderen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) berät Sie das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums telefonisch unter (030) 39001 170 und per E-Mail unter skkk(at)klimaschutz.de.Weiterführende Informationen über den Link im rechten Seitenrand.