Die Saison ist beendet. Wie geht es jetzt weiter?
Die Spieltechnikerinnnen und -techniker sowie Staffelleiterinnen und -leiter auf Verbands- und Kreisebene werden in den nächsten Tagen die Abschlusstabellen nach den entsprechenden Regelungen erstellen. Im DFBnet wurde bereits die Möglichkeit geschaffen, Tabellen nach Quotientenregelung anzulegen. Die Ausspielung auf FUSSBALL.DE wird laut DFB noch etwas länger dauern.
Was ist mit Vereinen, die ihre Mannschaften zurückziehen? Steigen dadurch doch noch weitere Teams auf?
Amateurfußball: Vereine, die ihre Mannschaften zurückziehen bzw. zurückgezogen haben, steigen ab. Am 26.06.2020 veröffentlicht der Verbands-Fußball-Ausschuss die Termine, bis wann die Vereine einen Aufstiegsverzicht erklären und bis wann Vereine ihre Mannschaften ggfls. noch zurückziehen können. Sollten durch Mannschaftsrückzüge die Sollstärke in den jeweiligen Ligen unterschritten werden, steigen dadurch weitere Mannschaften auf.
Beispiel Westfalenligen: Nach Rückzug der Vereine SV Spexard und SC Roland hatten die Westfalenligen eine Ist-Stärke von 31 Mannschaften. Somit wurde die Sollstärke von 32 Mannschaften unterschritten. Gemäß der Aufstiegsregelung 2019/2020 würden die Tabellenzweiten der Landesligen einen weiteren Aufsteiger in Entscheidungsspielen ermitteln. Da die Entscheidungsspiele nicht stattfinden können, wird es gemäß des verabschiedeten Empfehlungsbeschlusses aus jeder Landesliga-Staffel einen bzw. aus der Landesligastaffel 4 zwei zusätzliche Aufsteiger geben (LL 1 = SC Peckeloh, LL 2 = SpVg Hagen 1911, LL 3 = TuS Bövinghausen, LL 4 = SV Rot-Weiß Deuten und SV Mesum).
Jugend: Nein, da nur Mannschaften durch Zurückziehung als Absteiger gewertet werden können, hat dies in der Saison 2019/2020 keine Auswirkungen auf einen vermehrten Aufstieg. Sollte jedoch eine Mannschaft gemäß der Regelung auf das Aufstiegsrecht verzichten, geht das Aufstiegsrecht an die nächstplatzierte Mannschaft über. Bis zu welchem Platz dies zulässig ist, ist im Einzelfall der Regelung zu entnehmen. Bis zum 23.06.2020 können die Vereine eine Klassen- bzw. Aufstiegsverzicht an den Verbands-Jugend-Ausschuss melden. Die Kreis-Jugend-Ausschüsse melden bis zum vorgenannten Stichtag ihre Aufsteiger zu den Bezirksligen.
Was ist mit dem Krombacher Westfalenpokal? Wird dieser auch abgebrochen?
Nein. Der Krombacher Westfalenpokal ist nicht an die Meisterschafts-Spielzeit 2019/20 gekoppelt und kann somit auch zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden. Der FLVW und die im Wettbewerb verbliebenen Teams sind regelmäßig im Austausch und plädieren für eine sportliche Lösung für die Halbfinalpartien und das Endspiel. Da noch nicht klar ist, wann der DFB-Pokal 2020/21 startet, gibt es noch keine Meldefristen und aktuell keinen Druck, die Spiele kurzfristig innerhalb der nächsten Wochen durchführen zu müssen.
Wann startet die neue Saison 2020/21?
Das kann im Moment niemand vorhersehen. Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) ist an die Vorgaben der Bundes- und Landesregierung gebunden. Aktuell geht der FLVW davon aus, dass die Meisterschaft nicht vor dem 31. August 2020 starten kann – somit wären auch die im Rahmenterminkalender aufgeführten Daten nicht einzuhalten und entsprechend neu zu erarbeiten. Dies ist aber erst möglich, wenn absehbar ist, dass wieder unter regulären Bedingungen gespielt werden kann. Die Verbandsspitze steht regelmäßig im Austausch mit den entsprechenden Behörden, Bünden und Nachbarverbänden. Alle westfälischen Vereine werden (wie bisher) auch in den kommenden Wochen und Monaten auf den FLVW-Kanälen über die aktuellen Entwicklungen und Lockerungsmaßnahmen rund um die Corona-Pandemie informiert.
Auch wenn es noch keinen fixen Starttermin für die Saison 2020/21 gibt – ist abzusehen, wann die Staffeln für die neue Spielzeit eingeteilt werden?
Zunächst nehmen der Verbands-Fußball- und der Verbands-Jugend-Ausschuss eine Bestandsaufnahme der Mannschaftsstärken der jeweiligen Spielklassen vor. Für eine genaue Staffeleinteilung ist der Starttermin der Saison allerdings unerlässlich. Erst wenn die Behörden grünes Licht für die Durchführung von Fußballspielen geben, kann der Starttermin für einen regelmäßigen Spielbetrieb und somit auch die Staffeleinteilung erfolgen. Spätestens drei Wochen vor dem ersten Spieltag sind die entsprechenden Einteilungen und Regelungen zu veröffentlichen. Wichtigstes Ziel hierbei ist, die Saison 2020/2021 wieder auf dem Spielfeld zu entscheiden.
Welche Aussagen können schon zu Wechsel- und Meldefristen bzw. zu Ausbildungspauschalen getroffen werden?
Die Wechselfristen haben sich aufgrund des Saisonabbruchs (keine Fortsetzung nach den Sommerferien) nicht grundlegend geändert. Die Abmeldefrist läuft wie bisher bis zum 30.06.
Eine wesentliche Anpassung wurde jedoch sowohl in der Spielordnung als auch in der Jugendspielordnung des WDFV vorgenommen. Normal wäre ein/e Spieler/Spielerin sechs Monate nach dem letzten Spiel sofort für einen anderen Verein spielberechtigt. Der Zeitraum der Spielunterbrechung durch Corona (Ende des Zeitraums wird noch bekanntgegeben) wird jedoch nicht auf die Sechs-Monatsfrist angerechnet.
Zu Meldefristen (Mannschaftsmeldungen): Die Meldefenster im DFBnet sind derzeit bis zum 10.07.2020 geöffnet. Bei Bedarf kann der FLVW eine längere Öffnung im DFBnet einstellen.