Warum wurde die Entscheidung über die Generalabsage erst am Freitag (13.03.2020) getroffen?
Die Entscheidung der nordrhein-westfälischen Landesregierung vom Dienstag (10. März), Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern flächendeckend abzusagen, hatte keine bzw. nur geringe Auswirkungen auf den westfälischen Fußball. Denn Spiele mit mehr als 1.000 Besucherinnen und Besuchern hätte es bis zum Abschluss der Saison nur im Einzelfall gegeben. Allerdings machten die unterschiedlichen Lagebeurteilungen und Vorgehensweisen der lokalen Behörden die Situation für die westfälischen Vereine schwierig. Platz- und Hallensperrungen, Genehmigungspflicht von Spielen und Empfehlungen zu Veranstaltungen ohne Zuschauer variierten von Kommune zu Kommune. Dazu kamen die stark ansteigenden Fallzahlen in den Kreisen. Daraufhin hat der FLVW zusammen mit den Fußballverbänden Mittel- und Niederrhein nach einer NRW-weiten Lösung gesucht und musste sich mit den in Westfalen am Spielbetrieb Beteiligten abstimmen. Ziel war zudem eine Entscheidung mit möglichst viel Planungssicherheit und eben nicht nur einer kurzfristigen Regelung. Da dies Zeit beanspruchte, wurde die Entscheidung erst am Freitagvormittag getroffen und umgehend kommuniziert.
Warum erfolgt die Aussetzung bis zum 19. April 2020?
In Absprache mit der Landesregierung NRW hat der FLVW beschlossen, die Generalabsage bis zum Ende der Osterferien zu terminieren. Da der Jugendspielbetrieb in den Osterferien grundsätzlich pausiert und es so im Seniorenbereich noch möglich ist, die ausfallenden Spiele nachzuholen, wurde der 19. April 2020 terminiert. Die Task Force des FLVW steht weiterhin in engem Austausch mit den Gesundheitsbehörden und Krisenstäben, um die Lage für den westfälischen Fußball und die Leichtathletik weiterhin täglich neu zu bewerten und weitergehende Entscheidungen mit Planungssicherheit für alle Beteiligten zu treffen.
Welche Spiele sind von der Maßnahme betroffen?
Ausgesetzt werden alle offiziellen Liga- und Pokalspiele auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene. Die Regelung betrifft alle Spielklassen von der Oberliga-Westfalen bis in die Kreisliga – und zwar in allen Altersklassen bei Frauen und Männern, Juniorinnen und Junioren.
Werden die abgesetzten Spiele nachgeholt?
Natürlich will der FLVW alle Spiele der Saison 2019/2020 austragen. Aktuell überlegt der Verbands-Fußball-Ausschuss bzw. der Verbands-Jugend-Ausschuss zusammen mit der Task Force, wie jetzt abgesetzte Spiele nachgeholt werden können. Da auch der FLVW nicht weiß, wie sich die Lage rund um das Coronavirus weiter entwickelt, ist Stand jetzt allerdings eine Einschätzung zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs nicht möglich.
Betrifft die Absage auch Freundschaftsspiele bzw. Testspiele?
Ja. Neben den angesetzten Partien des regulären Spielbetriebs sind auch alle Freundschaftsspiele, Spielrunden und Turniere (sowohl in der Halle als auch auf dem Feld) von der Einstellung betroffen. Die Zielsetzung eines sportlichen Saisonabschlusses bleibt hiervon unberührt. Ein entsprechendes Konzept wird aktuell entwickelt.
Dürfen Vereine den Trainingsbetrieb aufrechterhalten?
Durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sollen alle Freizeit- und Sportangebote im Land eingestellt werden. Dies betrifft unter anderem auch den Trainingsbetrieb der Amateurvereine.
Welche Auswirkungen hat die Aussetzung auf die Talentförderung?
Auch die Talentsichtung und die Talentförderung sind betroffen. So hat der FLVW die internationale Jugendbegegnung in Bulgarien für die U16- und U17-Westfalenauswahl sowie sämtliche Lehrgangsmaßnahmen der Verbandsauswahlen der Junioren und Juniorinnen abgesagt. Gleiches gilt für den Trainingsbetrieb und sonstigen Maßnahmen der DFB-Stützpunkte.