FLVW-Hinweise zur Wiederaufnahme des Trainings in der Leichtathletik

Mit den am 6. Mai getroffenen politischen Entscheidungen zur Öffnung der Anti-Corona-Maßnahmen soll in einem maßvoll abgestuften Plan die Rückkehr in „eine angepasste Normalität“ ermöglicht werden. Der Nordrhein-Westfalen-Plan sieht dabei für einzelne Bereiche unterschiedliche Stufen mit Zieldaten vor und ist eine klare Handlungsstrategie, um die Corona-Pandemie in all ihren Dimensionen gemeinsam bewältigen zu können.

Die Fachschaft Leichtathletik des Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) hat auf Grundlage der bereits vom Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) erarbeiteten Übergangsregeln für den Wiedereinstieg in Training und Wettkämpfe hilfreiche Materialien erstellt, die den Leichtathletik-Vereinen und -Aktiven als Orientierungshilfe und Instrumente für die Wiederaufnahme des Trainings dienen soll.

Neben dem aktualisierten Leitfaden (1) Hinweise zur Wiederaufnahme des Trainings in der Leichtathletik empfiehlt der FLVW ferner, mittels eines (2) Fragebogens das SARS-CoV-2 Risiko jedes Einzelnen zu erheben sowie (3) einen Belegungsplan der genutzten Sportstätte zu führen.

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