Erinnerung: Durchführung der Bestandserhebung bis zum 28. Februar

Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) weist seine Vereine darauf hin, so bald wie möglich die Bestandserhebung für das Jahr 2022 durchzuführen. Bis zum 28. Februar ist die Meldung der Mitgliederzahlen sowohl an den FLVW als auch an den Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) möglich.

Die Meldung der Bestandserhebung 2022 an den FLVW erfolgt über das DFBnet (Vereinsmeldebogen/Bestandserhebung Verein). Das entsprechende Anschreiben wurde allen Vereinen am 22.12.2021 in die elektronischen Postfächer gestellt.

Die Bestandserhebung 2022 an den LSB NRW erfolgt über die Online-Vereinsverwaltung. Vereine, die bislang noch keine Zahlen oder nur eine Organisation gemeldet haben, werden gebeten, die Mitgliederzahlen sowohl an den FLVW als auch an den LSB zu übermitteln.

Zahlen wichtig für Fördermittel und Zuschüsse

Gerade in diesem Jahr ist die Erhebung der Mitgliederzahlen besonders wichtig, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Sportorganisationen auch anhand von Mitgliederzahlen dokumentieren zu können.

„Die Erfassung der Daten ist sowohl aus statistischen Gründen erforderlich als auch notwendig, um Grundlagen für die Erhebung von Beiträgen und Gebühren zu erhalten. Ihr Verein kann nur Fördermittel oder Zuschüsse des LSB NRW bzw. des Landes NRW in Anspruch nehmen, wenn Sie die Meldung Ihrer Mitgliederzahlen bis zum angegebenen Datum abgegeben haben. Falls Sie nicht melden, werden für die Bestandserhebung die Zahlen aus dem Vorjahr übernommen. Dann besteht für Ihren Verein keine Möglichkeit, Fördermittel bzw. Zuschüsse für das Jahr 2022 zu beantragen“, heißt es in einer Mitteilung des LSB NRW.