So werden für Athletinnen und Athleten keine PCR-Tests mehr vorgeschrieben, sofern die Inzidenzzahlen nicht wieder dramatisch steigen. Ausnahmen bilden Auslandsrückkehrer (Rückkehr ab 14 Tage vor der Veranstaltung). Hier wird bei Athletinnen und Athleten weiterhin ein PCR-Test verlangt. Dies ist das Ergebnis eines Gesprächs zwischen medizinischem Kompetenzteam und der Wettkampforganisation.
Bestehen bleiben an den Wettkampftagen die Notwendigkeit zur Vorlage eines negativen Schnelltests (maximal 24 Stunden alt, Ausnahme: vollständig Geimpfte oder Genesene) sowie eine medizinische Maskenpflicht und Abstandseinhaltung (1,5 Meter).
Zulassung von Zuschauern in Abstimmung mit örtlichen Behörden
„Auch wenn wir in ganz Deutschland inzwischen wieder eine bessere Gesamtsituation in Bezug auf die Pandemie haben als zuletzt, können wir immer noch nicht völlig zur Normalität zurückkehren. Dort, wo es möglich ist Zuschauer zuzulassen, werden wir die maximale Zahl an Zuschauern ermöglichen“, sagte Marco Buxmann, DLV-Direktor Events.
In Bezug auf mögliche Zuschauerinnen und Zuschauer erfolgt die Abstimmung für die jeweiligen Veranstaltungen mit den örtlichen Behörden. So ist es bei der DM Jugend U20/U18 in Rostock leider nicht möglich, zusätzlich zu den Betreuerinnen und Betreuern eine größere Anzahl an Zuschauern zuzulassen, da die örtlichen Gegebenheiten (unter anderem kleines Stadion mit kleiner Tribüne und wenig Umlauf) dies nicht zulassen. Zudem werden sich bereits ohne weitere Zuschauer pro Session mehr als 1.000 Personen auf dem Veranstaltungsgelände befinden.
Um dennoch die Begleitung der minderjährigen Athletinnen und Athleten sicherzustellen, können diese jeweils einen Betreuer oder eine Betreuerin mitbringen. Für alle Daheimgebliebenen wird es auf leichtathletik.de an allen drei Wettkampftagen einen umfassenden Livestream mit allen Wettbewerben aus Rostock geben.
Anpassung maximaler Teilnehmerzahlen
Im Zuge der Lockerungen für die Jugend-DM in Rostock wurden auch die maximalen Teilnehmerzahlen entsprechend der behördlichen Vorgaben erweitert und angepasst. Es wird trotzdem noch einmal darauf hingewiesen, dass bitte alle startwilligen Normerfüller zum Meldeschluss (18. Juli 2021) über ihren jeweiligen Landesverband melden. Ziel ist es, möglichst vielen Athletinnen und Athleten einen Start zu ermöglichen.
„Auch wir freuen uns, wenn wir Schritt für Schritt zur Normalität zurückkehren können, doch für eine komplette Entwarnung ist es eben noch zu früh, was die aufkommende Delta-Variante in Deutschland zeigt“, so Buxmann.
Alle weiteren Informationen sind wie gewohnt den Ausschreibungen auf der DLV-Homepage leichtathletik.de zu entnehmen.