Laut der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vom 8. Mai 2020 sind gemäß § 9 Absatz 6 bis zum 31. August 2020 alle Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen untersagt. Diese Verordnung gilt zwar nur bis zum 25. Mai 2020 und wird auch ständig fortgeschrieben, der Verbands-Leichtathletik-Ausschuss geht aber davon aus, dass an dem Termin 31. August 2020 derzeit nichts geändert wird, zumal auch auf Bundesebene sämtliche Großveranstaltungen bis zu diesem Termin untersagt sind. Neu gestellte Anträge auf die Durchführung von Sportfesten und Straßenläufen werden daher auch von der FLVW-Geschäftsstelle bis zum 31. August 2020 nicht genehmigt.
Der FLVW plant derzeit noch mit einer „Late Season“ für den September mit den NRW-Meisterschaften Männer/Frauen, den NRW-Meisterschaften U20/U18/U16 und dem DJMM-FLVW-Finale am 26./27. September und den NRW-Hammerwurfmeisterschaften. Der LV Nordrhein hat aber zwischenzeitlich erklärt, dass er in 2020 keine Meisterschaften mehr durchführen wird. Somit könnten die oben genannten NRW-Meisterschaften, wenn überhaupt, dann nur als Westfalen-Meisterschaften ausgetragen werden. Bei der nächsten Videokonferenz der Kommission Wettkampforganisation soll dann eine Entscheidung auf der aktuellen Grundlage getroffen werden.
U16-Länderkampf ist für Anfang September geplant
Auf dem Plan steht auch noch der U16-Länderkampf gegen die Niederlande Anfang September. Da stehen die Kommission Jugend und Winfried Vonstein im Austausch mit den Niederländern und klären zeitnah ab, ob die Veranstaltung stattfinden kann.
Die Volkslauftagung wird am 14. Juni 2020 als Videokonferenz durchgeführt. Für 2021 wird ein Laufkalender nur für den Bereich des FLVW und in einer modifizierten Form veröffentlicht. Für die nachträgliche Ehrungsveranstaltung des Leichtathletik-Ehrenamtspreises 2019, die im Herbst stattfinden soll, gibt es noch keinen neuen Termin.
In einigen Kreisen und Kommunen ist eine gewisse Rückkehr zu etwas Normalität wieder festzustellen, wenn dort Leichtathleten unter Einhaltung strenger Hygiene- und Abstandsvorschriften wieder mit dem Trainingsbetrieb, wenn auch meistens nur in kleineren Gruppen, wieder beginnen konnten. Allerdings gibt es in NRW auf der lokalen Ebene aber auch völlig unterschiedliche und gegensätzliche Auslegungen der Corona-Schutzverordnung, die im schlimmsten Fall dazu führen, dass zahlreiche Sportanlagen für die Leichtathleten auch immer noch komplett gesperrt sind.
In der Regel müssen die Vereine den Kommunen vorab ein Hygienekonzept vorlegen, welches dann Grundlage dafür ist, dass die Genehmigung zur Nutzung der Anlagen wieder ausgesprochen wird. Auf der FLVW-Seite finden sich wertvolle Hinweise zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes, die eigentlich nur auf die örtlichen Gegebenheiten umgeschrieben werden müssen. Weitere gute und detaillierte Ausführungen dazu gibt es auch auf der Seite des Bayerischen Leichtathletikverbandes.