CoronaSchVO: Neuerungen bei Personenanzahl im Spielbetrieb

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat die Coronaverordnung bis zum 31. Oktober 2020 verlängert. Neben der Möglichkeit, wieder mehr Zuschauer zu Sportveranstaltungen zuzulassen, gibt es weitere Änderungen im Bereich des Sports. Die Anzahl der am Spiel Beteiligten ist demnach nicht mehr entscheidend, die Rückverfolgung ist aber weiterhin von höchster Relevanz.

Die Coronaschutzverordnung (gültig bis 31. Oktober 2020) sagt unter § 9 aus, dass beim „Sport- und Trainingsbetrieb sowie bei Wettbewerben auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im sonstigen öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen) zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, sicherzustellen [sind]. Beim Sport in geschlossenen Räumen ist zudem eine gute Durchlüftung sicherzustellen.

(2) Abweichend von Absatz 1 ist in Kontaktsportarten die Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs ohne Mindestabstand zulässig, wenn die Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sichergestellt ist“.

Für den Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) gilt daher wieder ab sofort und solange der o. g. § 9 Gültigkeit besitzt, dass die normalen, gültigen und einschlägigen Satzungen und Ordnungen sowie Durchführungsbestimmungen des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) bzw. FLVW für den Spielbetrieb hinsichtlich der Regelung zu den Kadergrößen und Auswechselungen wieder greifen.

Demnach wären auch wieder grundsätzlich bei Freundschaftsspielen Auswechselkontingente vor dem Spiel abzustimmen. Der FLVW empfiehlt jedoch dringend, die Auswechselregelung des Pflichtspielbetriebes anzuwenden.

Zudem können sich pro Mannschaft ab sofort alle auf dem Spielberichtsbogen eingetragenen Fußballerinnen und Fußballer in Zone 1 (Spielfeld) aufhalten. Auf der Ein-/Auswechselbank ist jedoch der Mindestabstand zu wahren oder alternativ ein Mund-Nasen-Schutz von den Spielerinnen und Spielern zu tragen.