Corona: Inzidenz steigt – was gilt zum Saisonstart?

Was gilt in NRW? Wie wirkt sich aus, dass sich das Land erneut in Inzidenzstufe 1 befindet? Wie kann der Saisonstart im Fußball gestaltet, wie der Alltag in der Leichtathletik vollzogen werden? Und welche Vorteile haben die Neuerungen der FLVW-CheckIn App? Antworten auf all diese Fragen finden Sie im folgenden Artikel.

[Update vom 18.08.:] Bitte beachten Sie, dass am Freitag, 20. August die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft tritt. Der FLVW wird rechtzeitig alle aktualisierten Informationen in einem neuen News-Beitrag auf FLVW.de veröffentlichen.

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Coronaschutzverordnung NRW

Auch wenn die Inzidenz in vielen Kommunen wieder gravierend steigt, setzt das Land NRW die Zuordnung zur Inzidenzstufe 3 bis zum 19.08.2021 aus. Die Landesregierung begründet das Aussetzen der Inzidenzstufe 3 mit dem weniger schweren Verlauf der Corona-Erkrankungen:

§ 1 Absatz 5
"[...] erfolgt aufgrund der geringen Zahl schwerer Krankheitsverläufe und Krankenhauseinweisungen vorläufig bis zum 19. August 2021 keine Zuordnung zur Inzidenzstufe 3. Im Fall von erheblichen lokalen Infektionsgeschehen prüfen die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte gemeinsam mit dem Ministerium die Erforderlichkeit von gesonderten Regelungen [...]"

Bis zum 19. August 2021 erfolgt keine Zuordnung von Städten/Kreisen in die Inzidenzstufe 3 mehr. Oder anders ausgedrückt: Auch bei Inzidenzwerten von mehr als 50 gelten für den Sport in NRW die Regeln der Inzidenzstufe 2. Trotzdem wirken sich die steigenden Fallzahlen erneut auf den Fußball und die Leichtathletik aus. Denn seit dem 26.07.2021 ist das Land NRW wieder in Inzidenzstufe 1 (über 10, unter 35).

Coronaregeln_-_Stufe_2-3.pdf (lsb.nrw)

Für alle Kommunen, in denen die Werte die 50er Marken nicht überschreiten sind die Regeln in der Tabelle des Landessportbundes NRW für die Inzidenzstufen 0 und 1 wie folgt zusammengefasst:

Coronaregeln_-_Stufe_0.pdf (lsb.nrw)

Die komplette Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom 30.07.2021 finden Sie hier. (210729_coronaschvo_ab_30.07.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf (mags.nrw) Ausführliche Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auch im Vereinsportal VIBSS Online:
VIBSS: Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie

„Zurück auf den Platz“ – Leitfaden für den Fußball

Für den Fußball finden sich die wichtigsten Regeln auch im Leitfaden „Zurück auf den Platz“. Hier sind die neusten Regeln für Trainingsbetrieb und Spielbetrieb zusammengefasst. Neu sind dabei vor allem die Anpassungen durch die Möglichkeit des Testens sowie der immer größeren Zahl geimpfter Menschen. Der Leitfaden stellt eine Orientierungshilfe für die notwenigen individuellen Lösungen vor Ort dar, abhängig von den Vorgaben der Kommunen, die immer vorrangig zu behandeln sind. Ausführliche Informationen und den PDF-Download finden Sie [hier].

FLVW-CheckIn App mit neuen Funktionen

Die FLVW-CheckIn App ist seit Monaten ein wichtiger Begleiter der westfälischen Vereine. Aufgrund der Regelungen in der CoronaSchVO haben FLVW Marketing GmbH und der FLVW folgende neue Funktionen in der App zu implementieren:   

  • 3G-Regel: Je nach Inzidenz-Zahlen muss die 3G-Regel berücksichtigt werden. Diese kann nun in der FLVW-CheckIn App für alle Vereinsangehörigen, Gast-Teams, Athletinnen und Athleten sowie Zuschauerinnen und Zuschauer aktiviert oder deaktiviert werden.
  • Verschieben von Sportlern/Sportlerinnen: Aktive können nun einfach von einem Team in das andere verschoben werden.
  • Spiele innerhalb des Vereins: Testspiele können innerhalb des Vereins angelegt werden (Beispiel: A-Jugend gegen B-Jugend).
  • Turniere: Für Turniere können alle Vereine die Veranstaltungsart „Wettkampf“ wählen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der FLVW.de-Themenseite FLVW-CheckIn App