Ausschreibungs-Änderung für Jugendmeisterschaften in Lage

Aufgrund der Aktualisierungen in der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) die Ausschreibung und damit die Hygienebestimmungen für die westfälischen Jugendmeisterschaften in Lage (11./12. September) angepasst.

Die Lockerungen ermöglichen es beispielsweise, dass wieder Zuschauen vor Ort die Wettkämpfe live verfolgen können, um die Nachwuchs-Athletinnen und -Athleten zu unterstützen. Zudem entfällt die Pflicht zur Nachverfolgung und es müssen lediglich Teilnehmerzahlen erhoben werden. Wie allgemein schon bekannt, gilt auch bei diesen Meisterschaften weiterhin die 3G-Regel sowohl für Athletinnen und Athleten als auch für Betreuer und Zuschauer. In geschlossenen Räumen sowie in Warteschlangen und Bereichen mit hohem Besucheraufkommen (z.B. bei der Ausgabe der Startunterlagen), ist das Tragen einer Maske verpflichtend. Ansonsten kann im Freien auf eine Maske verzichtet werden.

Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte der geänderten Ausschreibung mit dem Stand vom 25.08.2021 auf FLVWDialog.de.