[Update 09.04.]: Wegen Fake-Websites: Zahlung der Soforthilfe vorerst gestoppt
Das Hilfsprogramm soll bei der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungseng-pässen im unternehmerischen Bereich der Vereine dienen. Ausfälle von Mitgliedsbeiträgen zählen dazu z. B. nicht.
Eine Orientierungshilfe, welche Einnahmen und Ausgaben dem unternehmerischen Bereich von Vereinen zuzuordnen sind, stehen auf der Seite der VIBSS zum Thema Coronakrise.
Antragsberechtigt sind zudem selbstständige Trainer- und Übungsleiter, die für Sportvereine tätig sind. Auf der Webseite des NRW-Wirtschaftministeriums kann der Antrag direkt online gestellt werden.
Der LSB weißt nochmal ausdrücklich darauf hin, sich von dem wenig passenden Onlineformular nicht irritieren zu lassen. Nicht alle Felder sind Pflichtfelder.