Zum 1. Oktober 2021 hat der Gesetzgeber das Anti-Doping-Gesetz geändert. Er hat darin in eine Norm eingefügt, die es dem Gericht erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen eine Strafe zu mildern oder gar ganz von Strafe abzusehen. Die Änderungsabsicht des Gesetzgebers wurde in den öffentlichen Medien unter dem Begriff „Kronzeugenregelung“ bekannt; sie wurde von nahezu allen Sportverbänden begrüßt.
In seinem Anschreiben an alle westfälischen Vereine erläutert Norbert Schlepp, Anti-Doping-Beauftragter des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW), die Gesetzesänderungen und die Auswirkungen auf Sportlerinnen und Sportler.
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