Seit Donnerstag, 7. Mai „kann überall da Sport getrieben werden, wo der Sport draußen, kontaktfrei, unter Einhaltung der allgemeinen Abstandsregeln und auch unter Vorlage von Hygienekonzepten oder unter Einhaltung von Hygienebedingungen stattfindet“, betonte Andrea Milz zu Beginn der Pressekonferenz. Insbesondere Sportlerinnen und Sportler aus dem Tennis, Kanu, Golf oder der Leichtathletik können damit ihrem Sport unter Berücksichtigung der in der Corona-Schutzverordnung aufgeführten Maßnahmen nachgehen.
30. Mai ist „nur eine Richtgröße“
Dass die Ausübung von „Sportarten mit unvermeidbarem Körperkontakt“ – wie dem Jugend- und Amateurfußball – ab dem 30. Mai definitiv möglich ist, sagte Andrea Milz ausdrücklich nicht. Es handele sich bei dem Datum lediglich um eine „Richt- und Zielgröße“, an die man sich „nicht festklammern“ dürfe. Die Staatssekretärin weiter: „Zu allererst muss das Infektionsgeschehen immer neu betrachtet und bewertet werden. Das ist die Grundvoraussetzung, die für all unsere Lockerungen und Öffnungen grundsätzlich gilt“, so Andrea Milz.
Zudem ist die aktuell geltende Regelung der Kontaktbeschränkung inzwischen bundesweit bis zum 5. Juni verlängert worden.
» Das Video der vollständigen Pressekonferenz mit Andrea Milz ist auf der Internetseite der NRW-Landesregierung abrufbar.
» Der LandesSportBund NRW hat zudem einen umfangreichen Service-Beitrag zur Wiederaufnahme des Vereinssports in NRW veröffentlicht, den Sie [hier] finden.