Diese Hilfe können notleidende Sportvereine ab dem 15. April (Mittwoch) 2020 bis zum 15. Mai 2020 über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen – schriftliche Anträge sind nicht möglich! Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über eine der LSB- Mitgliedsorganisationen (Sportbund oder Sportfachverband) dem Landessportbund NRW angeschlossen sind.
„Ein weiteres starkes Signal der Landesregierung bei unseren gemeinsamen Anstrengungen, in ihrer Existenz gefährdeten NRW-Sportvereinen schnell und unbürokratisch unter die Arme zu greifen. Denn es muss weiter darum gehen, dass der organisierte Sport weitgehend unbeschadet durch diese Krisenzeiten kommt und eine unverzichtbare Säule unserer Gesellschaft bleibt“, erklärt LSB-Präsident Stefan Klett.
Zusätzliche drei Millionen Euro für Förderung der Übungsarbeit
Darüber hinaus stehen zur Stärkung der qualifizierten Übungsarbeit in den Sportvereinen zusätzliche drei Millionen Euro bereit, die aus Mitteln des Haushaltes 2020 der Landesregierung stammen. „Uns ist besonders wichtig, dass das Rückgrat unserer Vereine, also die ehrenamtlichen Übungsleiterinnen und Übungsleiter, in dieser schwierigen Zeit unterstützt werden können“, betont Sport-Staatssekretärin Andrea Milz.